DSGVO steht für die nicht gerade beliebte Datenschutz-Grundverordnung. Der Ausdruck DSGVO führte bereits bei so manchem Marketer zu Stresssymptomen.
Das liegt vor allem daran, dass einige Profi-Promoter einen Rückgang der Lead-Conversion-Rate festgestellt haben. Doch woran liegt das und was ist zu tun, damit sich Mailinglisten nicht spürbar halbieren? Derzeit besteht vor allem Angst vor hohen Geldbußen, falls die Regelungen, die in der DSGVO festgelegt wurden, nicht eingehalten werden. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, die Verordnung ein Stück weit besser zu verstehen.
E-Mail Marketing über Landingpage betreiben: Was bedeutet DSGVO?
Inhalt
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Der Gesetzgeber hat eine Übergangszeit von zwei Jahren bestimmt.
In dieser Zeit sollten Unternehmen betreffende Vorkehrungen treffen und ihr E-Mail Marketing gegebenenfalls umstellen.
Die Verordnung hat für viele Firmen einen hohen Stellenwert. Während der Arbeit mit personenbezogenen Daten müssen die Voraussetzungen der DSGVO beachtet werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den werbenden Tätigkeiten. Das bedeutet, dass die meisten Betriebe bei der Kontaktaufnahme über das E-Mail Marketing potenzielle Kunden ansprechen oder anwerben möchten. Die Erfassung personenbezogener Daten ist dabei von zentraler Bedeutung.
Wichtig ist, bei der Erstellung oder Anpassung einer Landingpage, die auf einem Content Management System (CMS) wie WordPress, Joomla oder Typo3 basiert, einige Vorgaben zu beachten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich dabei direkt aus der DSGVO. Dort finden Unternehmen klare Anweisungen darüber, was erlaubt ist und was nicht gemacht werden darf.
Wenden dich bei der Erstellung, Änderung oder Anpassung deiner Webseite, Landingpage oder deines Shops gerne an mich von More-Shopsysteme. Ich führe deine Marketing-Aktionen nach deinen Vorgaben durch und programmiere schnell ladende Webapplikationen nach deinen individuellen Vorstellungen in kurzer Zeit.
Worauf musst du beim E-Mail Marketing achten?
Falls du eine erfolgreiche Landingpage in WordPress, Joomla oder Typo3 betreibst und bereits eine beachtliche Sammlung an E-Mail Adressen bereits hast, ist die folgende Checkliste für dich von Bedeutung. Beim E-Mail Marketing müsstest du auf einige Dinge achten, die in der DSGVO stehen:
Einwilligung deiner potenziellen Kunden in das E-Mail Marketing
Bereits bei dieser Frage sind viele Leute bereits überfordert. Wie soll ein potenzieller Kunde in eine Marketing-Aktion eingewilligt haben? Dieser Abschnitt ist denkbar einfach und vielen Internetnutzern seit Langem bekannt. Ein Kontrollkästchen auf deiner Webseite oder Landingpage garantiert dir, dass deine Kunden einfach per Mausklick in deine Aktion einwilligen. Jedoch gehen die gesetzlichen Vorgaben weit. Du musst für jeden einzelnen Part deiner Promo-Aktion ein separates Kontrollkästchen erstellen.
Viele Werbeprofis haben bereits von der Double-Opt-In-Methode gehört. Diese Methode muss laut DSGVO beim E-Mail Marketing angewendet werden. Damit ist gemeint, dass deine Kunden nach Anklicken des Kontrollkästchens, was ihre Zustimmung bedingt zusätzlich eine E-Mail erhalten müssen. Diese muss einen Bestätigungslink enthalten. Erst wenn die Bestätigung erfolgreich erfolgt ist, dürfen personenbezogene Daten in den Verteiler deines Programms für den E-Mail Verkehr oder in andere Tools mit aufgenommen werden.
Wende dich für Änderungen an deiner Landingpage gerne an mich. Ich passe dein Content Management System (CMS) nach deinen individuellen Vorgaben an. Falls du spezielle Vorstellungen hast, was in die Seite integriert werden soll, programmiere ich ebenso einen speziellen Code, der eine Webanwendung nach deinen Vorgaben ausführt. Dabei ist es gleichgültig, ob du einen Tageszähler installieren möchtest, eine Applikation, die eine bestimmte Anzahl an Tagen herunter zählt oder sonstige Rechenoperationen ausführt. Gerne erstelle ich dir bei Bedarf eine entsprechende Extension beispielsweise in WordPress oder in Typo3.
E-Mail Marketing und Widerrufsrecht
Wenn du deinen Kunden eine Einwilligungserklärung mit Bestätigungslink zusenden lässt ist es wichtig, einen Verweis zum Widerrufsrecht hinzuzufügen. Deinen Nutzern muss ein Recht zum Widerruf der gesamten Marketing-Aktion eingeräumt werden.
Außerdem müsstest du deinen Newslettern einen Abmeldelink hinzufügen. Der Verwender muss die Abbestellung deiner Werbemails mit einem Mausklick durchführen können.
DSGVO Pflicht: Dokumentieren deine Werbe-Aktionen!
Die DSGVO verpflichtet Unternehmer dazu, eine Art Prüfungsbuch zu führen. Das ist mühsam, macht sich jedoch auf die Dauer bezahlt. Wichtig ist, dass du diese selbsttätig führst und für den Inhalt als Unternehmensführung die Verantwortung trägst. Falls ein Datenschutzbeauftragter vorgesehen ist, könntest du diesen nicht mit dieser Aufgabe beauftragen.
So könnte deine Liste aussehen:
- Welche Daten werden erhoben?
- Gibt es einzelne Kategorien?
- Was ist der Grund der Datenverarbeitung?
- Wurde eine Frist festgelegt, bis zu der die Löschung der erhobenen Daten erfolgt?
- Welche Maßnahmen haben Sie zur Sicherheit der erhobenen Daten ergriffen?
- Wer kann die Daten außer Ihnen einsehen?
Tipp: Nutze am besten eine Excel-Tabelle oder ein anderes Tool, um ein Verzeichnis aller deiner E-Mail Marketing-Aktionen zu erstellen und fortzuführen.
Datenübertragung auf Betroffene
Du müsstest müssen laut DSGVO jederzeit dazu in der Lage sein, die gespeicherten personenbezogenen Daten an den Betroffenen herauszugeben. Diese Richtlinie wurde deswegen hinzugefügt, damit Kunden mittels Datenexport bei Bedarf zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Pseudo-Nutzerprofile ebenfalls anpassen
Einige Marketer setzen auf die Erfassung von Pseudo-Nutzerdaten und hoffen damit, dem verlängerten Arm des Gesetzes entgehen zu können. Doch ebenso Pseudo-Profile von Nutzern werden von der DSGVO erfasst. Für die Sammlung von Pseudo-Daten deiner Kunden müsstest du demnach ebenfalls eine gesonderte Einwilligungserklärung einholen und die Vorschriften des Widerrufsrechts einhalten.
Vernichtung von Werten im E-Mail Marketing: Erneute Zustimmung notwendig?
Vor der Veröffentlichung der neuen DSGVO mussten sich Profi-Marketer nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie dem TMG (Telemediengesetz) richten. Wer bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO für das E-Mail Marketing nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt hat, dürfte keine Probleme mit der Umsetzung der neuen Verordnung haben.
Allerdings müssen alle Vorgaben der DSGVO vorliegen. Das sind beispielsweise die Zusendung eines Bestätigungslinks sowie die sichtbare Einräumung des Widerrufs und der Abmeldung vom Newsletter.
Welche Unterschiede gibt es in den Bereichen B2B und B2C?
In der DSGVO wird keine Unterscheidung zwischen privaten oder geschäftlichen Kontakten getroffen. Falls du mit personenbezogenen Daten umgehst, müsstest du die Vorschriften aus der DSGVO sowohl im Bereich B2B als auch bei B2C-Kunden einhalten.
Überprüfung der Rechtskonformität deines E-Mail Marketings auf DSGVO-Konformität
Im Grunde genommen kannst du nicht wissen, ob dein E-Mail Marketing tatsächlich rechtskonform ist. Allerdings hast du die Möglichkeit einige wichtige Dinge zu überprüfen.
Checkliste DSGVO:
Überprüfe deine Kunden-Datenbank.
- Wie wurden Bestandskunden im E-Mail Marketing beworben?
- Liegt eine Zustimmungserklärung deiner Kunden für Promotion-Aktionen vor?
- Wurde der Ablauf deiner Marketing-Aktionen dokumentiert?
- Können Newsletter durch Widerruf oder eine Abbestellung deaktiviert werden (einfacher Mausklick)?
- Kann bei Bedarf ein Datenexport erfolgen, damit deine Kunden ihre personenbezogenen Daten herausfordern können?
Internetpräsenz DSGVO-konform gestalten – weitere Dinge, die du tun kannst!
Führe ein Pflichtenheft, in dem du die wichtigsten Dinge hinterlegst. Schreibe ebenfalls auf, wo personenbezogene Daten aufbewahrt werden und ob es eine Sicherung gibt. Denk daran, dass dein Unternehmen selber in der Pflicht steht und keinen Datenschutzbeauftragen für das Abhandenkommen von wichtigen Kundendaten verantwortlich gemacht werden kann.
Kontaktiere einen Anwalt. Im Netz gibt es Kanzleien, die Informationen über die DSGVO kostenlos zur Verfügung stellen. Lase dich bei Bedarf anwaltlich beraten oder lass dir eine Checkliste vom Fachmann erstellen.
Bedenke bitte, dass Webdesigner (wie beispielsweise, wir von More-Shopsysteme) keine Rechtsberatung durchführen, sondern nur deine Vorgaben nach deinen Vorstellungen umsetzen. Mit einer verbindlichen Rechtsberatung bei einem Anwalt bist du immer auf der sicheren Seite.
Autorin: Gerda Macura Webdesignerin, Programmiererin und Inhaberin von More-Shopsysteme
Nimm gerne Kontakt zu mir auf! Ich berate dich eingehend über die technische Umsetzung gewünschter Neuerungen auf deiner Webseite, Landingpage oder deines Onlineshops. Du erhältst von mir die technische Unterstützung, die du brauchst benötigen, um deine Marketingaktionen durchführen zu können.

